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  1. Operativprogramm für Raum- und Stadtentwicklung (TOP)-6.8.2-15-ST1-2016-00001 Kooperation im Bereich der Beschäftigung in Salgótarján

 

Der Beschäftigungspakt bietet Quellen für Arbeitgeber ihren Arbeitskräftebedarf  zu erfüllen, und dabei den Arbeitssuchenden einen Job zu finden.

Die Projekte werden von einem Paktbüro geleitet, dessen Aufgabe ist, das Projekt zu verwalten, die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren zu gewährleisten, die Bedürfnisse der Arbeitgeber zu sammeln, zu koordinieren und diese  für das die Förderungen gewährende Regierungsamt weiterzuleiten. Darüber hinaus gehören zu seinen Aufgaben auch relevante Informationen zu geben.

 

Zielgruppen des Programms TOP sind: arbeitssuchende benachteiligte Personen,  Nichterwerbstätigen und die öffentlich geförderten Beschäftigten. In Bezug  auf das Programm gelten als benachteiligte Personen (die Reihenfolge bedeutet keine Priorität):

 

  1. Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen (höchstens einem Hauptschulabschluss),
  2. arbeitssuchende Berufsansteiger unter 30 Jahren,
  3. die über 50 Jährigen,
  4. die vom Babyjahr, von der Elternzeit und nach dem Pflegegeld Rückkehrenden, oder alleinerziehende Erwachsenen mit mindestens einem Kind,
  5. an einer die Beschäftigung ersetzenden Förderung teilnehmende Personen,
  6. die von Langzeitarbeitslosigkeit Gefährdeten,
  7. Menschen mit verminderter Arbeitsfähigkeit, und
  8. öffentlich geförderte Beschäftigten
  9. Nichterwerbstätigen, deren Registrierung als Arbeitssuchende hinsichtlich der Förderfähigkeit erforderlich ist.

 

Bei der Beschäftigung von Arbeitssuchenden und öffentlich geförderten Beschäftigten in der Zielgruppe (1) Menschen mit niedrigen Bildungsabschlüssen, (3) über 50 Jährigen, und (7) Menschen mit verminderter Arbeitsfähigkeit:

 

Bei einem Zuschuss der Lohnkosten wird die Einstellung sechs Monate lang (längstens jedoch für 6 + 3 Monate) gefördert, und die Höhe beträgt 100 % des Bruttolohnes sowie der damit verbundenen Sozialbeiträge. Voraussetzung ist für den Zuschuss, dass das Nachbeschäftigungsverhältnis der Zielgruppe mindestens für die Hälfte der Dauer der geförderten Beschäftigungszeit besteht. Der Zuschuss kann als sogenannte De-minimis-Förderung geleistet werden.

 

Bei der Beschäftigung von Arbeitssuchenden in der Zielgruppe 2, 4, 5, 6

Bei einem Zuschuss der Lohnkosten wird die Einstellung sechs Monate lang (längstens jedoch für 6 + 3 Monate) gefördert, und die Höhe beträgt 70 % des Bruttolohnes sowie der damit verbundenen Sozialbeiträge. Voraussetzung ist für den Zuschuss, dass das Nachbeschäftigungsverhältnis der Zielgruppe mindestens für die Hälfte der Dauer der geförderten Beschäftigungszeit besteht. Der Zuschuss kann als sogenannte De-minimis-Förderung geleistet werden.

 

Ein Zuschuss der Lohnkosten aufgrund der Beschäftigung von geförderten Ausbildungsmaßnahmen durch den Beschäftigungspakt TOP kann zum Zweck einer Arbeitserfahrung für maximum 90 Tage beantragt werden. Höhe des Zuschusses beträgt 100 % des Bruttolohnes sowie der damit verbundenen Sozialbeiträge. Die Arbeitgeber haben dadurch Gelegenheit, die Arbeitsfähigkeit seiner potenziellen Arbeitnehmer kennenzulernen und die Arbeitnehmer können sich auf realen Arbeitsbedingungen testen. Der Zuschuss kann als sogenannte De-minimis-Förderung geleistet werden.

 

Förderantrag der Arbeitgeber ist zu stellen:

 

Paktbüro Salgótarján

 

Linda Valenta Geschäftsstellenleiterin

 

Kertész út 2, 3100 Salgótarján

 

Telefonnummer: 32/443-429

 

E-Mail: linda.valenta@foglalkoztatas-st.hu

 

Zentrale E-Mailadresse: paktum@foglalkoztatas-st.hu

 

 

 

  1. Für Förderung der “Kommunalen Unterstützung von Kleinst- und Kleinunternehmen”,
    auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 154/2017 (VIII.29.) der Generalversammlung von der Stadt mit Komitatsrecht Salgótarján

 

Die Selbstverwaltung betrachtet die Entwicklung und Unterstützung der lokalen Kleinst- und Kleinunternehmen (im Weiteren KKU) als ein wichtiges Ziel.  Die Selbstverwaltung sucht all dies durch das von der Ungarischen Stiftung (und deren nationalen Netze) für Unternehmensentwicklung geführte Kleinstkreditprogramm und damit angebunden  zu erreichen. Dafür hat sie ein Kooperationsabkommen mit der Regionalen Stiftung für Unternehmensentwicklung vom Komitat Nógrád (im Weitern Stiftung) abgeschlossen.

 

Gegenstand der Ausschreibung ist, die Möglichkeit des Zugangs von zinsfreien Darlehen für KKUs als Kreditnehmer von der Selbstverwaltung nach den in Produktinformation ausführlich beschriebenen Vergabebedingungen zu gewähren, so dass die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen gegenüber der Stiftung die Selbstverwaltung anstelle der begünstigten KKUs belastet.

 

Höhe der Förderung:

Die Unterstützung entspricht dem Zinssatz von 3,9 % des Kreditbetrags, das heißt 100 % Zinszuschuss während der Laufzeit des Kredits. Im Betreff einer Kreditlinie in Höhe von 50.000.000 HUF/Jahr durch die Stiftung steht ein Anteil der Zinsvergütungen von 1.950.000 HUF pro Jahr seitens der Selbstverwaltung zur Verfügung. Die maximale Höhe des Zinszuschusses von der Selbstverwaltung für einen Bewerber beträgt 390.000 HUF – unter Berücksichtigung der höchstens verfügbaren 10.000.000 HUF Kreditlinie durch die Stiftung  pro Antragsteller.

 

  1. Ort der Einreichung eines Bewerbungsantrags:

Anträge können ausschließlich dem Bürgermeister der Stadt mit Komitatsrecht Salgótarján an das Zimmer 113 des Bürgermeisteramts eingereicht werden. Die Selbstverwaltung erstellt eine Bescheinigung über den Eingang und das Datum des Antrags.

 

Eine detaillierte Anleitung finden Sie auf der Webseite: https://www.salgotarjan.hu/?p=6813